Perlit Software

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Leistungen und Lieferungen von Perlit Software, nachfolgend Anbieter, gegenüber Unternehmern im Sinne des Gesetzes, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend Kunde.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über Beratung, Konzeption, Individualsoftware, Webanwendungen, Apps, Schnittstellen, Datenmigrationen, Modernisierung bestehender Systeme, Hosting, Wartung, Support, Schulungen sowie projektbezogene Entwicklungsleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, der Leistungsbeschreibung, dem Projektplan, einem Statement of Work oder einer sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen, Präsentationen, Demos, Beispielabbildungen, Website-Inhalte, grobe Aufwandsschätzungen und unverbindliche Vorabgespräche stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform zum Vertragsinhalt gemacht werden.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten Konzeption, Analyse, Beratung, Projektleitung, Schulung, Support, Wartung, Betriebsunterstützung und entwicklungsbegleitende Mitarbeit als Dienstleistungen. Die Erstellung konkret spezifizierter, abnahmefähiger Arbeitsergebnisse gilt als Werkleistung. Die zeitweise Bereitstellung von Software, Hosting oder sonstigen laufenden Systemleistungen gilt als Dauerschuldverhältnis.

Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung fachkundige Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer und Drittanbieter einzusetzen. Der Anbieter bleibt für die ordnungsgemäße Auswahl und Steuerung dieser Personen verantwortlich.

Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt erst zustande durch die Annahme eines Angebots in Textform, durch eine Auftragsbestätigung des Anbieters, durch Unterzeichnung eines Angebots oder Auftragsdokuments, durch Freischaltung oder Zurverfügungstellung der Leistung oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung.

Bestellungen, Bestellformulare, Einkaufsbedingungen, Portale oder sonstige Dokumente des Kunden ändern den Vertragsinhalt nicht. Maßgeblich sind ausschließlich die vom Anbieter bestätigten Inhalte.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wird alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten erbringen. Hierzu gehören insbesondere die Benennung fachlich entscheidungsbefugter Ansprechpartner, die Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, Zugängen, Testdaten, Inhalten, Systemumgebungen, Freigaben und Entscheidungen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Materialien, Vorgaben und Systeme rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Nutzungsrechte, Einwilligungen, Lizenzen und Freigaben vorliegen.

Soweit Datensicherungen nicht ausdrücklich als Leistung des Anbieters vereinbart sind, ist der Kunde für ordnungsgemäße und dem Stand der Technik entsprechende Datensicherungen selbst verantwortlich.

Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand des Anbieters ist gesondert zu vergüten.

Projektablauf, Termine und Leistungsänderungen

Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen nach sachgerechtem Ermessen auch iterativ, in Phasen, Teilabschnitten, Sprints oder Meilensteinen zu erbringen, sofern dies dem Vertragszweck nicht widerspricht.

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Unverbindliche Zeitangaben stellen lediglich Planungswerte dar.

Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Abstimmung. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche ohne gesonderte Vereinbarung umzusetzen.

Verlangt der Kunde eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs, kann der Anbieter eine Prüfung der technischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen vornehmen. Bis zur Einigung über die Änderung bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich. Auswirkungen auf Vergütung, Ressourcen, Termine und Zuständigkeiten werden gesondert vereinbart.

Abnahme bei Werkleistungen

Soweit Werkleistungen geschuldet sind, wird der Anbieter dem Kunden die Abnahmebereitschaft anzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Werkleistung innerhalb von zehn Werktagen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft zu prüfen und abzunehmen, soweit keine abnahmehindernden Mängel vorliegen.

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Werkleistung nicht innerhalb der Prüfungsfrist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform abnimmt oder die Abnahme berechtigt verweigert.

Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Werkleistung oder einen abgrenzbaren Teil davon produktiv nutzt, es sei denn, die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Testzwecken und der Anbieter wurde hierauf vorher in Textform hingewiesen.

Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Diese sind im Rahmen der Mängelrechte zu behandeln.

Soweit Teilabnahmen vereinbart sind, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für die jeweiligen Teilabschnitte.

Nutzungsrechte, Rechte am Arbeitsergebnis und Drittkomponenten

Bis zur vollständigen Zahlung der jeweils geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnissen beim Anbieter. Bis dahin erhält der Kunde lediglich ein widerrufliches, nicht übertragbares Recht, die Arbeitsergebnisse im zur Prüfung und vertragsgemäßen Vorbereitung erforderlichen Umfang zu nutzen.

Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den ausdrücklich geschuldeten und überlassenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Der Anbieter behält alle Rechte an allgemeinen Konzepten, Methoden, Verfahren, Bibliotheken, Frameworks, Tools, Modulen, Schnittstellenbausteinen, Vorlagen, Know-how, Ideen, Algorithmen und sonstigen Bestandteilen, die nicht ausschließlich für den Kunden erstellt wurden oder die ihrer Natur nach allgemein wiederverwendbar sind. Der Anbieter ist berechtigt, solche Bestandteile auch für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

Open-Source-Software und sonstige Drittkomponenten können Bestandteil der Leistungen sein. Für diese gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Soweit Leistungen von Drittanbietern eingebunden werden, gelten ergänzend deren Nutzungs- und Lizenzbedingungen.

Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsdokumentation, Build-Pipelines, Administrationsrechten oder Entwicklungsumgebungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand auf Basis der vereinbarten oder, hilfsweise, der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stundensätze des Anbieters.

Nebenkosten, Auslagen, Reisekosten, Fremdleistungen, Lizenzkosten, Hostingkosten, Gebühren von Drittanbietern und sonstige projektbezogene Zusatzkosten sind vom Kunden zu tragen, soweit sie vereinbart, erforderlich oder vom Kunden veranlasst sind.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung weitere Leistungen ganz oder teilweise bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Gesetzliche Verzugszinsen und weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

Laufzeit, Kündigung und Vertragsende

Die Laufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Einmalige Projektleistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abwicklung. Laufende Leistungen wie Hosting, Wartung, Support oder Softwareüberlassung laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit.

Soweit eine automatische Verlängerung vereinbart ist und keine abweichende Regelung getroffen wurde, verlängert sich ein laufender Vertrag jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, höchstens jedoch um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet, schwerwiegend gegen Mitwirkungspflichten oder Nutzungsregeln verstößt oder Rechte Dritter beziehungsweise die Sicherheit von Systemen gefährdet.

Nach Vertragsende kann der Anbieter Zugänge sperren. Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Datenexporte rechtzeitig vor Vertragsende vorzunehmen. Soweit ein Datenexport geschuldet oder technisch vorgesehen ist, erfolgt dieser innerhalb einer angemessenen Frist im vertraglich oder technisch vorgesehenen Format. Nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist darf der Anbieter Daten löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder ausdrücklichen anderslautenden Vereinbarungen entgegenstehen.

Hosting, Wartung, Support und Verfügbarkeit

Hosting, Wartung, Monitoring, Betriebsunterstützung, Fehlerbehebung, Updates, Upgrades, Patches, Pflegeleistungen und Support sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Soweit keine ausdrückliche Service Level Vereinbarung besteht, schuldet der Anbieter keine bestimmte Mindestverfügbarkeit und keine unterbrechungsfreie Nutzbarkeit. Vorübergehende Einschränkungen, insbesondere wegen Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Kapazitätsgrenzen, Störungen von Kommunikationsnetzen, Ausfällen von Drittanbietern oder höherer Gewalt, sind zulässig.

Der Anbieter ist berechtigt, Systeme aus technischen, sicherheitsbezogenen, rechtlichen oder betriebsorganisatorischen Gründen angemessen zu ändern, weiterzuentwickeln oder anzupassen, soweit dadurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

Beta-, Test-, Preview-, kostenlose oder unverbindlich bereitgestellte Leistungen können jederzeit geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden. Für solche Leistungen wird keine bestimmte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Fortführbarkeit geschuldet.

Mängelrechte

Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und dabei den Mangel nachvollziehbar zu beschreiben, soweit möglich zu dokumentieren und die für die Analyse erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Bei Werkleistungen leistet der Anbieter bei berechtigten Mängeln nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde hat dem Anbieter hierfür eine angemessene Frist und Gelegenheit einzuräumen.

Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie vom Anbieter verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.

Keine Mängel liegen insbesondere vor bei nur unerheblichen Abweichungen, Beeinträchtigungen durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, nicht vom Anbieter freigegebene Änderungen, fehlerhafte Betriebsumgebungen des Kunden oder Störungen von Drittkomponenten, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.

Soweit Dienstleistungen geschuldet sind, schuldet der Anbieter keinen bestimmten wirtschaftlichen oder funktionalen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien werden alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln und nur für vertragsgemäße Zwecke verwenden.

Als vertraulich gelten alle nicht offenkundigen kaufmännischen, technischen, organisatorischen und sonstigen Informationen, insbesondere Angebote, Kalkulationen, Projektunterlagen, Quelltexte, Dokumentationen, Zugangsdaten, Geschäftsprozesse, Datenbestände und Know-how.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten öffentlich bekannt werden, rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt werden oder aufgrund zwingenden Rechts oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden und der Anbieter im Auftrag des Kunden handelt, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung innerhalb seiner Sphäre verantwortlich.

Der Anbieter ist berechtigt, unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben Unterauftragsverarbeiter und technische Dienstleister einzusetzen. Der Anbieter verpflichtet diese auf Vertraulichkeit und datenschutzkonforme Verarbeitung, soweit dies erforderlich ist.

Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, Arbeitskämpfe, allgemeine Telekommunikations- oder Stromausfälle, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen und Ausfälle wesentlicher Drittinfrastrukturen.

Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses informieren und angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung treffen.

Fristen und Termine verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig Tage an und ist der betroffene Vertragsteil dadurch wesentlich beeinträchtigt, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil in Textform kündigen.

Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsrecht, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Telekommunikationsverbindungen, Stromversorgung, Internetzugängen, Drittplattformen, Fremdsoftware oder sonstigen Leistungen Dritter, die nicht vom Anbieter selbst betrieben werden, sofern nicht ausnahmsweise etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Referenznennung

Der Anbieter ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform berechtigt, den Kunden, das Projekt oder das Arbeitsergebnis zu Referenzzwecken öffentlich zu nennen oder Logos, Bildmaterial oder Fallstudien zu veröffentlichen.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.